Geschlagen … bedroht … gebrochen ?
Ist die Gewalt gestoppt, erblüht neues Leben.
Für die Kinder auch.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen* 2021: Unsere Aktion
Während den 16 Tagen erstellt solidarité Femmes fortlaufend Kreidebilder auf Bieler Stadtboden, um die Bevölkerungen mit realen Aussagen über sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren.
Die Aktion findet in Zusammenarbeit mit der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern statt. Die Stiftung deckt deckt mit ihrer Social Media Kampagne gängige Vergewaltigungsmythen auf. → Video
Stiftung gegen Gewalt an Frauen
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Newsletter 1/2022
Eine neue Geschäftsleiterin für Solidarité femmes
Ausstellung «Stärker als Gewalt» ist zurück in Biel
Renovation des Frauenhauses
Weiterlesen ...Ausstellung «Stärker als Gewalt» ist zurück in Biel
Die erfolgreiche zweisprachige Wanderausstellung «Stärker als Gewalt» öffnet erneut ihre Tore in Biel. Nachdem die Ausstellung im Frühjahr 2020 kurz nach dem Start aufgrund der Pandemie gleich wieder geschlossen werden musste, freuen wir uns sehr, dass das Projekt nun zwei Jahre später in Biel präsentiert werden kann.
Gesprächsgruppe CAMELEON
CAMELEON bietet von Häuslicher Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen mit anderen Kindern, die in einer ähnlichen Situation sind, über ihre Sorgen zu reden.
ISTANBUL-KONVENTION: GEGEN GEWALT-FÜR GLEICHSTELLUNG
Der Alternativbericht des Netzwerks Istanbulkonvention ist da:
Das Netzwerk Istanbulkonvention, welches aus über 90 NGO’s, Fach- und Beratungsstellen besteht, hat ihren Bericht an den Europarat eingereicht. Mitgewirkt hat auch solidarité femmes.
Der umfangreiche Rapport steht zum Download bereit (PDF)
ICH BRAUCHE HILFE
In der Schweiz haben alle Personen das Recht auf den Respekt und den Schutz der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität bzw. Unversehrtheit.
Wenn jedoch in Folge eines Vergehens eine Person einen Angriff auf die eigene körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erleiden musste, ist sie als Betroffene*r anerkannt und hat das Recht, Unterstützung nach dem geltenden Opferhilfegesetz, kurz OHG, zu erhalten. Wenn jedoch in Folge eines Vergehens eine Person einen Angriff auf die eigene körperliche, psychische oder sexuelle Integrität erleiden musste, ist sie als Betroffene*r anerkannt und hat das Recht, Unterstützung nach dem geltenden Opferhilfegesetz, kurz OHG, zu erhalten.
Lockdown und Gewalt sind ein schlechtes Paar
Während des Lockdowns im Frühling 2020 waren von häuslicher Gewalt betroffene Frauen doppelt gefordert: Welcher Weg wäre der richtige, um ihr Leben und das ihrer Kinder zu schützen? - Erfahrungen aus der Region Biel.
Bleiben Sie zuhause – Retten Sie Leben! Dieser Slogan wurde in diesem Frühling und Herbst europaweit verbreitet, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Wer trotzdem das Haus verliess, galt als egoistische Person, welche andere gefährdet. Aber wie sollte man sich und andere schützen, wenn er oder sie zuhause häusliche Gewalt erlebte?
Sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht
Liebe Partnerorganisationen, liebe Unterzeichnende,
Vor 5 Monaten haben wir den Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht lanciert und die Unterstützung wächst stetig: Bereits haben mehr als 70 Organisationen und 190 Persönlichkeiten den Appell unterzeichnet.
Der Appell stösst immer noch auf reges Medienecho und auch die kürzlich eingereichte Genfer Standesinitiative zur Festschreibung der Zustimmung im Sexualstrafrecht bezieht sich auf ihn. Das freut uns sehr!