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Kinder sind meist direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen. Sei es, dass sie Misshandlungen an der Mutter miterleben oder gar selbst misshandelt werden – beides kann die gesunde Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.


Kinder schützen

Die Kinder leiden

In einem familiären Klima von Gewalt und Angst zu leben, ist für Kinder belastend und kann sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken. Je nach Alter reagieren die Kinder unterschiedlich auf die erlebte Gewalt. Manche leiden unter Schlafstörungen, Ängstlichkeit und Niedergeschlagenheit; andere reagieren mit Bauch- und Kopfschmerzen. Zudem lernen Kinder, dass Gewalt ein Mittel ist, um Konflikte zu lösen.

Bleiben Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine

Suchen Sie sich Unterstützung von professionellen Stellen. Die ambulante Beratungsstelle des Frauenhaus Region Biel berät Sie, welche Rechte Sie und Ihre Kinder haben und wie Sie sich schützen können. Falls Sie aus der Gewaltsituation ausbrechen möchten, helfen wir Ihnen, den Wegzug zu planen und einen Eintritt in das Frauenhaus oder eine andere Notunterkunft vorzubereiten.

Falls Sie sich entscheiden, zu gehen

Da das Kindeswohl durch die Gewalt gefährdet wird, haben Sie gemäss Artikel 274 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches das Recht, mit Ihren Kindern von Zuhause weg zu gehen, auch wenn der Vater dadurch für eine gewisse Zeit keinen Kontakt zu den Kindern hat. Falls Sie in ein Frauenhaus eintreten, sollten Sie auf alle Fälle versuchen, Ihre Kinder mitzunehmen. Ist das nicht möglich, so bleiben Sie mit Ihren Kindern in Kontakt. Versuchen Sie, die Kinder sobald wie möglich zu holen.

Denken Sie daran, für Ihre Kinder folgendes mitzunehmen:

  • Pass oder Identitätskarte der Kinder
  • Aufenthaltsbewilligungen der Kinder
  • Kuscheltiere, Lieblingsspielzeuge
  • Einige Kleider
  • Schulsack
  • Medikamente

Kinder im Frauenhaus

Wie ist das Leben mit Kindern im Frauenhaus?

Kinder sind im Frauenhaus willkommen. Wir bieten verschiedene Aktivitäten für Kinder an, wie das Malatelier, die Mutter-Kind-Gruppe sowie Kinderanimation.

Kinder- und Mütterberatung

Durch die erlebte Gewalt befinden sich auch die Kinder in einer Krisensituation. Umso wichtiger ist es, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden und sie die nötige Unterstützung erhalten. Auch die Kind-Mutterbeziehung kann durch die Gewaltsituation beeinträchtigt werden. Darum bietet die Beratungsstelle Frauenhaus Region Biel Mütter- und Kinderberatungen an. Themen und Inhalte dieser Beratungen finden Sie unter Angebot.

Kindergarten- und Schulbesuch

Ein Frauenhausaufenthalt ist manchmal mit einem Ortswechsel verbunden. Dadurch können die Kinder ihre Schule oder ihren Kindergarten für eine gewisse Zeit nicht mehr besuchen. Bleiben Sie länger im Frauenhaus, so kann Ihr Kind in einen anderen Kindergarten oder in eine andere Schule wechseln.

Betreuungsmöglichkeiten

Das Frauenhaus Region Biel bietet keinen Hütedienst an. Falls Sie berufstätig sind, können wir Ihnen jedoch bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit helfen.


CAMELEON

Die Gesprächsgruppe CAMELEON ist ein Angebot von Solidarité Femmes Region Biel. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Kinder und Häusliche Gewalt

Das (Mit-)Erleben von Häuslicher Gewalt belastet das Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Jugendlichen und kann ohne frühzeitige Intervention zu längerfristigen Schwierigkeiten führen. Manchmal zeigt ein Kind keine sichtbaren Symptome. Doch äussert sich bei betroffenen Kindern die belastende Familiensituation oft in Reaktionen wie Konzentrationsstörungen, Schulschwierigkeiten, Schlafstörungen, Essstörungen, Verhaltensauffälligkeiten etc. Diesen Kindern schnelle und kompetente Hilfe anzubieten sollte deshalb ein vorrangiges Ziel von involvierten Behörden und Fachstellen sein.

Neu bietet Solidarité Femmes Region Biel nebst den individuellen Beratungen für Kinder und Jugendliche die Gesprächsgruppe CAMELEON an. Sie wird von einer Sozialarbeiterin und Psychologin geleitet.

Ziel der Gesprächsgruppe CAMELEON

CAMELEON bietet von Häuslicher Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen mit anderen Kindern, die in einer ähnlichen Situation sind, über ihre Sorgen zu reden. In der Gruppe können sie ihre Gefühle ausdrücken, ihre Bedürfnisse äussern, Fragen stellen und sie entdecken, dass sie nicht die einzigen sind, die in einer schwierigen Situation leben; gemeinsam können sie Lösungswege entwickeln und sich gegenseitig unterstützen. In jeder Gesprächsgruppe werden wir auf kreative und spielerische Art über ein spezifisches Thema sprechen, wie z.B. über Freundschaft, Gefühle, Ressourcen, meine Familie, gute und schlechte Geheimnisse.

Jede Gesprächsgruppe ist in sich abgeschlossen. Dies erlaubt es den Kindern und Jugendlichen, so viele Einheiten zu besuchen wie sie wünschen. Neue Kinder und Jugendliche können laufend in die Gesprächsgruppe CAMELEON aufgenommen werden.

Informationen und Anmeldung

Die Anmeldung und Teilnahme ist gratis.

Die Gesprächsgruppen finden zweimal im Monat am Mittwochnachmittag von 14h bis 15h (ausser Schulferien).

Daten 2022:

Januar:
12.01.2022
26.01.2022

Februar:
09.02.2022

Schulferien

23.02.2022

März:
09.03.2022
23.03.2022

April:
06.04.2022

Frühlingsferien

27.04.2022

Mai:
18.05.2022

Juni:
01.06.2022
15.06.2022
29.06.2022

Sommerferien

August:
17.08.2022
31.08.2022

September:
14.09.2022

Herbstferien

Oktober:
19.10.2022

November:
02.11.2022
16.11.2022
30.11.2022

Dezember:
14.12.2022

Schulferien Biel 2022: Schulbeginn Montag, 15. August 2022

Winter: 24.12.2021-09.01.2022
Sportwoche: 12.02.2022-20.02.2022
Frühling: 09.04.2022-24.04.2022
Sommer: 09.07.2022-14.08.2022
Herbst: 24.09.2022-16.10.2022
Winter: 24.12.2022-08.01.2023

Sind Sie Mutter oder Fachperson und möchten ein Kind anmelden? Dann kontaktieren Sie uns unter 032 322 03 44.


Rechtliche Aspekte

Rechte der Kinder nach OHG

Gemäss Opferhilfegesetz (OHG) haben auch die Kinder als Betroffene einer Straftat Anspruch auf Opferhilfe unabhängig davon, ob sie selber Opfer sind.

Besuchs- und Kontaktrecht

Im Falle einer Trennung wird das Obhutsrecht meistens einem Elternteil zugesprochen. Die Eltern können zwar einen Antrag auf ein gemeinsames Obhutsrecht (Alternierende Obhut) stellen, doch im Fall von häuslicher Gewalt ist dies meist nicht empfehlenswert. Der Elternteil, dem das Obhutsrecht nicht zukommt, darf das Kind in regelmässigen Abständen sehen.

Wie nun das Besuchsrecht konkret umgesetzt wird, hängt vom Alter des Kindes ab, sowie von der Lebenssituation der Eltern und des Kindes. Gerade bei Situationen häuslicher Gewalt lösen Regelungen rund um das Besuchsrecht grosse Ängste aus. Die Fachfrauen der Beratungsstelle Frauenhaus Region Biel beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Besuchs- und Kontaktrecht.