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Kinder schützen

Die Kinder leiden

In einem familiären Klima von Gewalt und Angst zu leben, ist für Kinder belastend und kann sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken. Je nach Alter reagieren die Kinder unterschiedlich auf die erlebte Gewalt. Manche leiden unter Schlafstörungen, Ängstlichkeit und Niedergeschlagenheit; andere reagieren mit Bauch- und Kopfschmerzen. Zudem lernen Kinder, dass Gewalt ein Mittel ist, um Konflikte zu lösen.

Bleiben Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine

Suchen Sie sich Unterstützung von professionellen Stellen. Die ambulante Beratungsstelle des Frauenhaus Region Biel berät Sie, welche Rechte Sie und Ihre Kinder haben und wie Sie sich schützen können. Falls Sie aus der Gewaltsituation ausbrechen möchten, helfen wir Ihnen, den Wegzug zu planen und einen Eintritt in das Frauenhaus oder eine andere Notunterkunft vorzubereiten.

Falls Sie sich entscheiden, zu gehen

Da das Kindeswohl durch die Gewalt gefährdet wird, haben Sie gemäss Artikel 274 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches das Recht, mit Ihren Kindern von Zuhause weg zu gehen, auch wenn der Vater dadurch für eine gewisse Zeit keinen Kontakt zu den Kindern hat. Falls Sie in ein Frauenhaus eintreten, sollten Sie auf alle Fälle versuchen, Ihre Kinder mitzunehmen. Ist das nicht möglich, so bleiben Sie mit Ihren Kindern in Kontakt. Versuchen Sie, die Kinder sobald wie möglich zu holen.

Denken Sie daran, für Ihre Kinder folgendes mitzunehmen:

  • Pass oder Identitätskarte der Kinder
  • Aufenthaltsbewilligungen der Kinder
  • Kuscheltiere, Lieblingsspielzeuge
  • Einige Kleider
  • Schulsack
  • Medikamente