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Rechtliche Aspekte

Rechte der Kinder nach OHG

Gemäss Opferhilfegesetz (OHG) haben auch die Kinder als Betroffene einer Straftat Anspruch auf Opferhilfe unabhängig davon, ob sie selber Opfer sind.

Besuchs- und Kontaktrecht

Im Falle einer Trennung wird das Obhutsrecht meistens einem Elternteil zugesprochen. Die Eltern können zwar einen Antrag auf ein gemeinsames Obhutsrecht (Alternierende Obhut) stellen, doch im Fall von häuslicher Gewalt ist dies meist nicht empfehlenswert. Der Elternteil, dem das Obhutsrecht nicht zukommt, darf das Kind in regelmässigen Abständen sehen.

Wie nun das Besuchsrecht konkret umgesetzt wird, hängt vom Alter des Kindes ab, sowie von der Lebenssituation der Eltern und des Kindes. Gerade bei Situationen häuslicher Gewalt lösen Regelungen rund um das Besuchsrecht grosse Ängste aus. Die Fachfrauen der Beratungsstelle Frauenhaus Region Biel beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Besuchs- und Kontaktrecht.