Beitragsseiten

3. Strafrecht: Schweizerisches Strafgesetzbuch -  StGB

Häusliche Gewalt ist eine Straftat. Sie wird aufgrund einer Anzeige oder von Amtes wegen verfolgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten.
Antragsdelikt:
Eine einmalige Ohrfeige (Tätlichkeit) ist ein Antragsdelikt: Sie haben 3 Monate Zeit, um bei der Polizei einen Strafantrag zu stellen.
Weitere Beispiele für Tätlichkeiten (Art. 126 StGB): Stossen, Herumschubsen, Kratzen, an den Haaren reissen, mit Wasser oder anderer Flüssigkeit bewerfen.
Offizialdelikt:
 Ist die Tätlichkeit wiederholt (z.B. wiederholtes Ohrfeigen), so gilt sie als Offizialdelikt. Das heisst, sobald die Polizei oder die Justiz Kenntnis von den Gewalttaten haben, wird ermittelt. Dasselbe gilt für Drohungen, Nötigungen, Körperverletzungen oder auch sexuelle Gewalt (vgl. Art.123-181 STGB).
Weitere Beispiele für Offizialdelikte:

  • wiederholte Tätlichkeiten (z.B. mehrmalige Ohrfeigen etc.)
  • Körperverletzung (Art. 123 StGB): Zufügen von äusseren oder inneren Verletzungen durch Schläge, wie Quetschungen, Schürfungen, blaue Flecken, Herbeiführen von einem Nervenschock [das ist umgangssprachlich] usw…
  • Drohung (Art. 180 StGB): Jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzen, Ankündigung eines erheblichen Übels, das vom Willen des Täters abhängt, z.B. Drohen mit der Tötung eines Angehörigen, oder Ergreifen eines Tischmessers verbunden mit Drohgebärden, Zerbrechen eines Glases als Waffe.
  • Nötigung (Art. 181 StGB): Jemanden zwingen, etwas zu tun oder nicht zu tun, unter Androhung von Gewalt oder von Nachteilen, z.B. das Opfer in seiner Freiheit einschränken wenn es nicht „gehorcht“; zum Mitgehen zwingen oder über längere Zeit gewaltsam festhalten oder systematisch auflauern (Stalking).
  • Vergewaltigung (Art. 190 StGB): Eine Frau zur Duldung des Beischlafs nötigen, z.B. indem er sie bedroht oder Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widertand unfähig macht.
  • Wir beraten Sie in allen Fragen zu Antragsdelikt und Offizialdelikt und vermitteln Ihnen auf Wunsch auch eine Anwältin oder einen Anwalt, damit Sie in einem laufenden Strafverfahren juristische Unterstützung erhalten. Entscheiden Sie sich, einen Strafantrag zu stellen, können wir Sie auf Wunsch zur Polizei und zum Strafgericht begleiten.
  • Mehr Informationen zur Strafprozessordnung finden Sie hier