Newsletter 2/2025

AppElle! – Abschluss und Ausblick zur nationalen Opferhilfe-Telefonnummer

Nach genau sechs Jahren nahm AppElle!, die Hotline der Frauenhäuser im Kanton Bern, Ende Oktober den letzten Telefonanruf entgegen. Der Kanton hat sich entschieden, die Umsetzung der nationalen Opferhil-fe-Telefonnummer zwei anderen Leistungspartner:innen zu übergeben.

Die Auswertungszahlen ab 2020 bis Juni 2025 zeigen, dass eine profes-sionelle, niederschwellige Opferhilfe-Beratung rund um die Uhr einem grossen Bedürfnis entspricht: Es gingen in diesen Jahren total 14’500 Anrufe ein, 3’214 gewaltbetroffene Frauen erhielten eine Erstberatung und 693 fanden in einem Frauenhaus oder einer anderen Notunterkun-ft kurzfristig Schutz. Die neuen Leistungserbringer:innen können vom Erfahrungs- und Wissenstransfer profitieren.

Per 01.11.2025 ging der Auftrag der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer während der Werktage an die Stiftung Berner Opferhilfe und ausser-halb der Büroöffnungszeiten an die Dargebotene Hand über. Bis die Kurznummer 142 im Mai 2026 installiert wird, wird die bisherige Ap-pElle-Nummer 031 533 03 03 auf die beiden Organisationen umge-leitet. Das Frauenhaus Bern bietet – als einziges Frauenhaus mit einem 7/24-Stundenbetrieb – für die Dargebotene Hand das fachliche Hinter-grundpikett.

Wir danken allen herzlich für die grosse Unterstützung, insbesondere allen engagierten Mitarbeiterinnen, welche mit viel Herzblut die Ho-tline AppElle! aufrecht erhalten haben!

Gewalt und Behinderung: Barrieren zum Schutz beseitigen

Die Präventionskampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» findet dieses Jahr vom 25. November bis 10. Dezember statt. Das diesjäh-rige Fokusthema lautet «Geschlechtsspezifische Gewalt und Behin-derungen». Den Veranstaltungskalender finden Sie auf der Website www.16tage.ch.

Damit gewaltbetroffene Frauen* in akuten Situationen rasch Schutz finden, ist ein leichter Zugang zu Frauenhäusern entscheidend. Für bestimmte marginalisierte Gruppen – etwa Frauen* mit Behinderung – sind Frauenhäuser jedoch häufig schwer bis gar nicht zugänglich. In einem deutlichen Widerspruch dazu ist aus zahlreichen interna-tionalen Studien ersichtlich, dass Frauen* mit Behinderung deutlich häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind als die durchschnittli-che weibliche* Bevölkerung.

Vielfältige Barrieren erschweren oder verunmöglichen Frauen* mit Behinderung häufig den Zugang zu Frauenhäusern. So können beispielsweise Informationen über bestehende Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen*, die ausschliesslich oder mehrheitlich in schriftlicher Form aufzufinden sind, eine visuelle Barriere für Frauen* mit einer Sehbeeinträchtigung darstellen. Da der Kontakt via Tele-fon eine akustische Barriere darstellen kann, haben beispielsweise Frauen* mit Hörbeeinträchtigung in Notfällen weniger Kommunika-tionskanäle zur Verfügung, um mit Frauenhäusern Kontakt aufzu-nehmen. Auch bauliche Barrieren – etwa Treppen oder Stufen in den Frauenhäusern selbst – erschweren oder verunmöglichen Frauen* mit motorischen oder Sehbeeinträchtigungen den Zugang zu entsprech-enden Schutzräumen.

20. November – Internationaler Tag der Kinderrechte

Die Schweiz hat 1989 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Dieses Übereinkommen mit seinen 54 Artikeln beruht auf vier zentralen Grundsätzen: dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Recht auf Ach-tung und Berücksichtigung des Kindeswohls, dem Recht auf Leben und Entwicklung sowie dem Recht, die eigene Meinung frei zu äussern und an Entscheidungen mitzuwirken, die das Kind betreffen.

Diese Rechte werden oft verletzt, wenn Kinder häusliche Gewalt erleben oder miterleben müssen. Die Konfrontation mit häuslicher Gewalt kann schwerwiegende Folgen für ihre Entwicklung haben – Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme in der Schule oder körperliche Beschwerden sind nur einige davon. Dennoch sind viele Kinder weiterhin davon bet-roffen : In der Schweiz sind jährlich rund die Hälfte der in Frauenhäusern untergebrachten Personen Kinder.

Darum müssen Kinder als eigenständige Opfer anerkannt werden und eine Betreuung erhalten, die ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. In diesem Sinne hat die DAO (Dachorganisation der Frauenhäuser in der Schweiz und in Liechtenstein) eine Charta für Kinder entwickelt, die in Frauenhäusern untergebracht sind. Die offizielle Veröffentlichung dieses Dokumentes wurde mit einer Aufforderung an die Behörden gerichtet, damit die Arbeit zugunsten von Kindern ebenso anerkannt und gewürdigt wird wie jene für gewaltbetroffene Frauen.